Aufgrund der Tätigkeiten im Bereich des Betreuungs- und Erbrechts sowie regelmäßigen Abwicklungen von Nachlässen verfügt die Kanzlei über spezielle Kenntnisse in der Vermögens-, Immobilien- und Nachlassverwaltung nebst allen Fragen betreffend Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und der Pflegeversicherungen, hier insbesondere die Abrechnungen mit privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen wie auch die Bewilligung von Pflegehilfsmitteln.

  • juristische Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Erbrechts
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • juristische Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Betreuungsrechts
  • Übernahme Ihrer Vertretung als Bevollmächtigter zur Vermeidung staatlicher Betreuung
  • Umfassende Beratung bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung gegenüber Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen, notfalls auch im gerichtlichen Verfahren
  • Umfassende Unterstützung z.B. bei der Leistungsabrechnung mit privaten Krankenkassen und Beihilfestellen, Organisation von Hilfsmitteln