Aufgrund der Tätigkeiten im Bereich des Betreuungs- und Erbrechts sowie regelmäßigen Abwicklungen von Nachlässen verfügt die Kanzlei über spezielle Kenntnisse in der Vermögens-, Immobilien- und Nachlassverwaltung nebst allen Fragen betreffend Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und der Pflegeversicherungen, hier insbesondere die Abrechnungen mit privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen wie auch die Bewilligung von Pflegehilfsmitteln.
- juristische Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Erbrechts
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen
- juristische Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Betreuungsrechts
- Übernahme Ihrer Vertretung als Bevollmächtigter zur Vermeidung staatlicher Betreuung
- Umfassende Beratung bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung gegenüber Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen, notfalls auch im gerichtlichen Verfahren
- Umfassende Unterstützung z.B. bei der Leistungsabrechnung mit privaten Krankenkassen und Beihilfestellen, Organisation von Hilfsmitteln