Aufgrund der Tätigkeiten im Bereich des Erbrechts sowie der regelmäßigen Abwicklungen von Nachlässen verfügt die Kanzlei über spezielle Kenntnisse in der Nachlassverwaltung nebst allen juristischen Fragen rund um die Erbengemeinschaft und die Erbauseinandersetzung.

  • juristische Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Erbrechts
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Übernahme von Nachlasspflegschaften
  • Übernahme von Nachlassverwaltungen
  • Abwicklung von Nachlässen im Auftrag der Erben
  • Beratung des Erben bei überschuldeten Nachlässen